Amtliche Dokumente wie Ausweisdokumente, Urkunden, Zeugnisse und Zertifikate müssen zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Hochschulen, Krankenkassen bzw. im internationalen Rechtsverkehr in der Regel als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden. Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Dokument und versieht das fertige Dokument mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Die Übersetzung wird anschließend mit einer Kopie des Ausgangstextes untrennbar miteinander verbunden.